Lohnservice

Was wir für Sie tun können

Sie brauchen Unterstützung bei den Lohnabrechnungen ?

  • Laufende Lohnabrechnungen
  • Fertigung von Lohnsteueranmeldungen
  • auch Baulohn

 

Unsere Grenzen aufgrund des Berufsrechts / Steuerberatungsgesetzes

Im Gegensatz zu Festangestellten (Bilanz-)Buchhaltern in Ihrem Unternehmen ist es unserem Dienstleistungsunternehmen trotz gleicher oder vielleicht höherer Qualifikation aufgrund des § 6 Steuerberatungsgesetzes (StBerG) untersagt, folgende Tätigkeiten auszuführen

Folgende Tätigkeiten in der Lohnbuchhaltung dürfen wir ausschließlich im Auftrage durch oder zugunsten von steuerberatenden Berufen ausüben bzw. vorbereiten:

  • Einrichtung der Lohnkonten
  • Lohnsteuerabschlussarbeiten zum Jahresende
  • Durchführung des betrieblichen Lohnsteuerjahresausgleiches

 

Offene Fragen oder Wünsche ? Sprechen Sie uns gerne an.

 

Profitieren Sie von unserer Erfahrung insbesondere bei:

  • Kostenstellenrechung im Bauwesen
  • PBV – Pflegebuchführungsverordnung

Ihr Ansprechpartner:

Dipl.Kffr. Bianka Petersen