Lohnservice
Was wir für Sie tun können
Sie brauchen Unterstützung bei den Lohnabrechnungen ?
- Laufende Lohnabrechnungen
- Fertigung von Lohnsteueranmeldungen
- auch Baulohn
Unsere Grenzen aufgrund des Berufsrechts / Steuerberatungsgesetzes
Im Gegensatz zu Festangestellten (Bilanz-)Buchhaltern in Ihrem Unternehmen ist es unserem Dienstleistungsunternehmen trotz gleicher oder vielleicht höherer Qualifikation aufgrund des § 6 Steuerberatungsgesetzes (StBerG) untersagt, folgende Tätigkeiten auszuführen
Folgende Tätigkeiten in der Lohnbuchhaltung dürfen wir ausschließlich im Auftrage durch oder zugunsten von steuerberatenden Berufen ausüben bzw. vorbereiten:
- Einrichtung der Lohnkonten
- Lohnsteuerabschlussarbeiten zum Jahresende
- Durchführung des betrieblichen Lohnsteuerjahresausgleiches
Offene Fragen oder Wünsche ? Sprechen Sie uns gerne an.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung insbesondere bei:
- Kostenstellenrechung im Bauwesen
- PBV – Pflegebuchführungsverordnung
Ihr Ansprechpartner:
Dipl.Kffr. Bianka Petersen