Buchhaltung
Was wir für Sie tun können
Sie brauchen Unterstützung bei der Buchhaltung ?
- Erfassung von Geschäftsvorfällen durch Grundaufzeichnungen (Aufstellung über Eingangs- bzw. Ausgangsbelege, Führung des Kassenbuches, Abheften von Bankauszügen)
- Buchen laufender Geschäftsvorfälle durch Bildung von Buchungssätzen
- Datenerfassung zum Zwecke der EDV-Buchführung
- Technische Zusammenstellung der Jahresabschlusszahlen und betriebswirtschaftliche Auswertung des Zahlenmateriales in Form von Kennzahlen
- Hilfeleistung bei Einrichtung der Buchführung, zum Beispiel durch Wahl Hilfeleistung bei der Wahl des Buchführungssystems. Der zu benutzenden Geräte, der Art und Weise der Belegübernahme oder des Ausdrucks des Buchführungsergebnisses
- Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
- Kostenstellenrechnung
Unsere Grenzen aufgrund des Berufsrechts / Steuerberatungsgesetzes
Im Gegensatz zu Festangestellten (Bilanz-)Buchhaltern in Ihrem Unternehmen ist es unserem Dienstleistungsunternehmen trotz gleicher oder vielleicht höherer Qualifikation aufgrund des § 6 Steuerberatungsgesetzes (StBerG) untersagt, folgende Tätigkeiten auszuführen
Folgende Tätigkeiten in der Finanzbuchhaltung dürfen wir ausschließlich im Auftrage durch oder zugunsten von steuerberatenden Berufen ausüben bzw. vorbereiten:
- Einrichtung einer Buchführung
- Erstellung des betrieblichen Kontenplanes
- Aufstellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) und Vornahme der vorbereitenden Abschlussbuchungen
- Gewinnermittlung durch Einnahme- /Überschussrechnung
- Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung
- Fertigung von Steuererklärungen
Offene Fragen oder Wünsche ? Sprechen Sie uns gerne an.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung insbesondere bei:
- Kostenstellenrechung im Bauwesen
- PBV – Pflegebuchführungsverordnung
Ihr Ansprechpartner:
Dipl.Kffr. Bianka Petersen