Buchhaltung

Was wir für Sie tun können

Sie brauchen Unterstützung bei der Buchhaltung ?

  • Erfassung von Geschäftsvorfällen durch Grundaufzeichnungen (Aufstellung über Eingangs- bzw. Ausgangsbelege, Führung des Kassenbuches, Abheften von Bankauszügen)
  • Buchen laufender Geschäftsvorfälle durch Bildung von Buchungssätzen
  • Datenerfassung zum Zwecke der EDV-Buchführung
  • Technische Zusammenstellung der Jahresabschlusszahlen und betriebswirtschaftliche Auswertung des Zahlenmateriales in Form von Kennzahlen
  • Hilfeleistung bei Einrichtung der Buchführung, zum Beispiel durch Wahl Hilfeleistung bei der Wahl des Buchführungssystems. Der zu benutzenden Geräte, der Art und Weise der Belegübernahme oder des Ausdrucks des Buchführungsergebnisses
  • Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
  • Kostenstellenrechnung

 

Unsere Grenzen aufgrund des Berufsrechts / Steuerberatungsgesetzes

Im Gegensatz zu Festangestellten (Bilanz-)Buchhaltern in Ihrem Unternehmen ist es unserem Dienstleistungsunternehmen trotz gleicher oder vielleicht höherer Qualifikation aufgrund des § 6 Steuerberatungsgesetzes (StBerG) untersagt, folgende Tätigkeiten auszuführen

Folgende Tätigkeiten in der Finanzbuchhaltung dürfen wir ausschließlich im Auftrage durch oder zugunsten von steuerberatenden Berufen ausüben bzw. vorbereiten:

  • Einrichtung einer Buchführung
  • Erstellung des betrieblichen Kontenplanes
  • Aufstellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) und Vornahme der vorbereitenden Abschlussbuchungen
  • Gewinnermittlung durch Einnahme- /Überschussrechnung
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung
  • Fertigung von Steuererklärungen

 

Offene Fragen oder Wünsche ? Sprechen Sie uns gerne an.

 

Profitieren Sie von unserer Erfahrung insbesondere bei:

  • Kostenstellenrechung im Bauwesen
  • PBV – Pflegebuchführungsverordnung

Ihr Ansprechpartner:

Dipl.Kffr. Bianka Petersen